Die vorliegende Ausgabe unserer Mandantenzeitschrift hat das Thema Gutscheine und Geldkarten aus lohnsteuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zum Schwerpunkt. In der Praxis sind solche Entlohnungsmodelle weit verbreitet. Allerdings gab es in jüngster Zeit Unsicherheiten ob einer gesetzlichen Neuregelung und der Handhabung durch die Finanzverwaltung. Zwar hat die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung bis Ende 2021 erlassen, jedoch müssen die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die teilweise auch schon ab Anfang 2020 galten, Beachtung finden. Insgesamt wurde die Attraktivität der Gutscheingewährung durch Arbeitgeber gemindert, da insbesondere keine wirksame Entgeltumwandlung unter Anwendung der lohnsteuerlichen Freigrenze mehr möglich ist.
Für einen kleinen Paukenschlag hat das Bundesverfassungsgericht gesorgt, indem es die sog. Vollverzinsung von Steuernachzahlungs- und Erstattungsansprüchen mit 6 % p.a. ab dem Jahr 2014 für verfassungswidrig erklärt hat. Ein Wermutstropfen dabei ist: bis Ende 2018 hat dies für die Steuerpflichtigen keinerlei Auswirkung – erst mit Wirkung ab dem 01.01.2019 soll eine gesetzliche Neuregelung gelten. Es bleibt abzuwarten, wie reformfreudig sich der Gesetzgeber (nach der Bundestagswahl) hierbei zeigen wird.
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