Ein unvorstellbarer Krieg hat Europa heimgesucht und eine humanitäre Katastrophe in der Ukraine verursacht. Wie in allen Kriegen sind auch unschuldige Zivilisten Opfer und Leidtragende. Unsere Gedanken sind bei den Menschen in der Ukraine, aber auch bei den Flüchtenden. Viele helfen in Deutschland, durch aktive Flüchtlingshilfe und insbesondere durch Spenden. Die Finanzverwaltung hat hierfür Erleichterungen geschaffen. Die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung sind nicht nur in der Ukraine verheerend, sondern weltweit spürbar.
Wirtschaftliche Stützungsmaßnahmen und steuerliche Erleichterungen – über den vorliegenden Entwurf eines Steuerentlastungsgesetztes 2022 hinaus (vgl. S. 7) – werden auch in Deutschland diskutiert. Vor dem Hintergrund der (nochmals) gestiegenen Energiepreise hat sich die Bundesregierung auf weitere Entlastungsmaßnahmen verständigt. Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen soll eine einmalige (und einkommensteuerpflichtige) Energiepreispauschale von 300 € gewährt werden. Bei Arbeitnehmern soll die Auszahlung durch den Arbeitgeber über den Lohn erfolgen; vermutlich erhält der Arbeitgeber eine Lohnsteuergutschrift. Selbständige sollen eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten. Für jedes Kind soll ein Einmalbonus zum Kindergeld in Höhe von 100 € ausgezahlt werden. Der Bonus soll auf den Kinderfreibetrag angerechnet werden. Befristet für drei Monate soll zudem die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt und ein Ticket für 9 € für den Öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden.
Das Schwerpunktthema dieser Ausgabe ist dem neuen Instrument der gespaltenen Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften gewidmet. Nachdem schon bisher eine von den Beteiligungsverhältnissen abweichende, disquotale Gewinnausschüttung steuerlich anerkannt wurde, hat die Rechtsprechung nunmehr erweiternd auch eine gespaltene Gewinnausschüttung für zulässig erachtet. Durch Gesellschafterbeschluss kann bestimmt werden, dass bestimmten Gesellschaftern Ausschüttungen zufließen, während für andere Gesellschafter Gewinne in einer gesellschafterbezogenen Rücklage thesauriert werden können.
Die Corona-Pandemie hat weiterhin Auswirkungen auf unser persönliches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben. Wir informieren Sie zu den verschiedenen Corona-Hilfen auf unserer Internetseite www.rsm.de im Coronavirus Resource Center.
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