Der Praktische Ratschlag „2120-2 Risikomanagement der Internen Revision“ (2120-2 Managing the Risk of the Internal Audit Activity) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2120 Risikomanagement“ (2120 Risk Management), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 2120-2 hat die Interne Revision enorm an Bedeutung gewonnen und auch die Erwartungen verschiedener Interessensgruppen nehmen stetig zu. Zudem ist die Interne Revision mit Herausforderungen wie z.B. Knappheit von qualifiziertem Personal, steigende Lohnkosten, hohe Nachfrage nach Spezialkenntnissen und der Abdeckung unterschiedlichster Risiken konfrontiert. Die Kombination dieser Faktoren führ zu einem hohen Risiko für die Interne Revision, weshalb Leiter der Internen Revision Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Risiken im Rahmen ihrer Aktivitäten und Zielerreichung zu steuern.
Grundlegend unterliegt die Interne Revision vor allem drei Risikokategorien: Prüferversagen, falsche Bestätigung und Imageschaden. Im Falle eines in jeder Organisation vorkommenden Kontrollversagens kann die Interne Revision z.B. durch Nichtbefolgen von Regularien, eine ungenügende Qualitätssicherung, durch Versagen bei der Bestimmung und/oder Konzeption richtiger Prüfungen, durch den Einsatz eines nicht ausreichend qualifizierten Prüferteams oder durch Versagen bei der Kommunikation und/oder Berichterstattung beigetragen haben.
Die Interne Revision muss z.B. die folgenden Methoden zur Risikominderung einsetzen, um dem entgegen zu steuern:
Darüber hinaus muss die Interne Revision sicherstellen, dass kein falsches Maß an Sicherheit vermittelt wird, welches sich auf Annahmen anstatt auf Fakten stützt. Die Nutzung von Ressourcen der Internen Revision soll bei Projekten, die nicht Prüfungen sind, klar bestimmt sein. Risiken aus falscher Sicherheit können durch proaktives Handeln gesteuert werden. Häufige und klare Kommunikation ist dabei eine wichtige Strategie.
Die Wertschätzung der Interne Revision ist eine wesentliche Grundlage ihrer Wirksamkeit, die durch ein einzelnes negatives Ereignis zerstört werden kann. Daher ist es wichtig, dass Interne Revisoren die Risiken, die ihr Ansehen beeinträchtigen können, berücksichtigen und Gegenmaßnahmen ergreifen. Neben der Entwicklung von Absicherungsstrategien zur Reaktion auf Imagerisiken muss der Leiter der Internen Revision Vorfälle untersuchen und Ursachen bestimmen.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2120-2 Risikomanagement der Internen Revision“ (2120-2 Risk Management of the Internal Audit Activity) sowie dem zugehörigen Standard „2120 Risikomanagement“ (2120 Risk Management) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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