Oberstes Ziel aller Überlegungen und Maßnahmen ist es, Leben und Gesundheit von Menschen zu schützen.
Dieses Kapitel bietet Ansätze zur Planung eines Konzepts, das individuell für das betreffende Kreditinstitut modifiziert werden sollte, um das Risiko von Geiselnahmen und Entführungen zu minimieren. Die angemessene Sensibilisierung der Beschäftigten, v. a. der Verantwortungs- und Schlüsselträger, dient deren Eigenschutz ebenso wie dem Interesse des Kreditinstituts. Hier werden Mindestmaßnahmen angeregt, die sich auf geplante Geiselnahmen bzw. Entführungen beziehen. Sie können sinngemäß auf ungeplante Geiselnahmen angewandt werden, wie sie sich z. B. aus Raubüberfällen entwickeln können.
Seiten 105 - 109
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