Das Rahmenkonzept (Framework) nennt im F.100 als generelle Wertansätze Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Tageswert, Veräußerungswert und Barwert. Die generellen Wertansätze nach IFRS entsprechen von den Bezeichnungen den Wertansätzen nach HGB. Inhaltlich ist aber eine Reihe von Unterschieden festzustellen. Die primäre Grundlage bilden auch nach IFRS die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Erhebliche Bedeutung besitzt allerdings auch der beizulegende Zeitwert (Fair Value). Weitere Wertansätze bestehen im Nettoveräußerungswert und im Gebrauchswert. Im F.101 wird darauf hingewiesen, dass die Bewertungsgrundlagen häufig kombiniert werden. Die Wertansätze sind auf Vollständigkeit der einzelnen Bestandteile und Nachweis ihrer Existenz zu prüfen. Insofern werden im Folgenden die Normen zur Beurteilung der Wertgrößen vorgestellt.
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