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12.10.2012

Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis

Die Novellierungen des Geldwäschegesetzes (GwG) haben auch für Wirtschaftsprüferpraxen zu erhöhten Anforderungen geführt, angemessene interne Maßnahmen dagegen zu treffen, dass sie zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu Empfehlungen für die Ausgestaltung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis veröffentlicht.

Die Novellierungen des Geldwäschegesetzes (GwG) haben auch für Wirtschaftsprüferpraxen zu erhöhten Anforderungen geführt, angemessene interne Maßnahmen dagegen zu treffen, dass sie zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu den IDW Praxishinweis 2/2012 Empfehlungen für die Ausgestaltung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis veröffentlicht.

Der dem GwG immanente risikoorientierte Ansatz erlaubt es den Verpflichteten, die aus den gesetzlichen Anforderungen abzuleitenden Maßnahmen im eigenen Ermessen an den konkreten Risiken auszurichten. Ein Beurteilungsspielraum besteht nur über den konkreten Umfang der zu treffenden Maßnahmen, nicht aber darüber, ob überhaupt Maßnahmen zu ergreifen sind. Auf Verlangen muss gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer dargelegt werden können, dass der Umfang der getroffenen Maßnahmen als risikoangemessen anzusehen ist. Die Vorgehensweise bei der Analyse des praxisspezifischen Risikos im Rahmen einer Gefährdungsanalyse wird erläutert, ferner enthält der IDW PrH 2/2012 in der Anlage 1 ein Beispiel für die Gliederung der Dokumentation einer Gefährdungsanalyse.

Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer hat aufgrund der Befugnis gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 GwG für Wirtschaftsprüferpraxen, in denen mehr als 30 Berufsträger tätig sind, die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten angeordnet. IDW PrH 2/2012 enthält Empfehlungen zur organisatorischen Stellung des Geldwäschebeauftragten sowie zu dessen Aufgaben, Rechten und Pflichten.

Schließlich enthält der IDW Prüfungshinweis Empfehlungen, wie die risikoangemessenen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention in bestehende Systeme und Prozesse integriert werden können. In der Anlage 2 werden Erscheinungsformen der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung beschrieben.

IDW PrH 2/2012 ist in den IDW Fachnachrichten Heft 10 abgedruckt. Außerdem wird er im Supplement 3/2012 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" publiziert.

Weitere Informationen: IDW; Dr. Dirk Ehlscheid und Brigitte Pfeiffer: Handbuch Geldwäscheprävention. Verschleierungstechniken – Normen und Institutionen – Länderrisiken, 2012; in Kürze auch als eBook auf INTERNE REVISIONdigital

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