Geldwäsche wird weltweit mit sich ständig ändernden Begehungsweisen begangen, sodass auch mit langjähriger Erfahrung und größter Fantasie keine abschließende Aufzählung aller typischen Vorgehensweisen möglich ist. Die FIU beim BKA hat sich sehr umfassend durch ihren Newsletter, Nr. 11 – Anhaltspunktepapier vom August 2014, bemüht, zahlreiche Typologien zu veröffentlichen 1 . In diesem Handbuch dürfen die dort aufgeführten Typologien nicht veröffentlicht werden, da der Newsletter beginnt mit: „Sämtliche Informationen dieses Newsletters unterliegen dem Urheberecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung, ganz oder teilweise, bedarf der vorherigen Zustimmung.“ Aber unter dem unten angeführten Verweis ist dieser Newsletter frei einsehbar.
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