Die IT-Governance ist die Struktur zur Steuerung sowie Überwachung des Betriebs und der Weiterentwicklung der IT-Systeme einschließlich der dazugehörigen IT-Prozesse auf Basis der IT-Strategie. Hierfür maßgeblich sind insbesondere die Regelungen zur IT-Aufbau- und IT-Ablauforganisation (vgl. AT 4.3.1 MaRisk), zum Informationsrisiko- sowie Informationssicherheitsmanagement (vgl. AT 4.3.2 MaRisk, AT 7.2 Tzn. 2 und 4 MaRisk), zur quantitativ und qualitativ angemessenen Personalausstattung der IT (vgl. AT 7.1 MaRisk) sowie zum Umfang und zur Qualität der technisch/ organisatorischen Ausstattung (vgl. AT 7.2 Tz. 1 MaRisk). Regelungen für die IT-Aufbau- und IT-Ablauforganisation sind bei Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse zeitnah anzupassen (vgl. AT 5 Tzn. 1 und 2 Ma- Risk).
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