Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) sind zukünftig kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, das interne Kontrollsystems (IKS) im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben. Zwar bezieht sich die neue Vorschrift zunächst nur auf kapitalmarktorientierte Unternehmen, erfahrungsgemäß wird sich aber eine Ausstrahlungswirkung auch auf nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen ergeben. Viele Unternehmen besitzen ein funktionierendes IKS, das Problem aber ist, dass es in den meisten Fällen nicht dokumentiert und somit nicht wirksam ist. Der vorliegende Beitrag zeigt ein mögliches Konzept auf, wie die Mindestanforderungen an ein IKS hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses aufbauend auf dem international anerkannten Standard COSO I ausgestaltet werden können, um auch mit eingeschränkten Kapazitäten die BilMoG-Anforderungen erfüllen zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2011.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-31 |
Seiten 93 - 99
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