Arbeits- und Betriebssicherheit umfasst als Oberbegriff
– alle Maßnahmen, welche die Erhaltung der Arbeitskraft, den Schutz des sittlichen Empfindens und die Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen zum Ziel haben,
– die Bewahrung von Sachwerten i. S. v. Schutz der Gebäude, der greifbaren Werte – inkl. der von Kunden hinterlegten – und vor Betriebsstörungen.
Die Grenzen zwischen Arbeits- und Betriebssicherheit sind fließend, als die zu treffenden Maßnahmen oftmals beide Gebiete berühren.
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