Die Vorschriften über Integrationsprojekte sind zum 1.10.2000 in Kraft getreten (zur aktuellen Fassung siehe §§ 132 ff. SGB IX). Der Gesetzgeber ließ sich von der Erkenntnis leiten, dass bei einem Teil der schwerbehinderten Menschen eine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann möglich ist, wenn der (Wieder-) Eingliederung in das Arbeitsleben eine längere Phase der Beschäftigung und Qualifizierung in einem hierfür besonders geeigneten Integrationsprojekt vorausgeht. Durch die Integrationsprojekte sollte für schwerbehinderte Menschen, für die eine Werkstatt für behinderte Menschen (kurz: WfbM) regelmäßig nicht (mehr) die adäquate Einrichtung zur Beschäftigung und Qualifizierung ist, eine Brückenfunktion bzw. ein dritter Weg zur Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eröffnet werden.
Insbesondere aus der vom Gesetzgeber betonten Zugehörigkeit der Integrationsprojekte zum allgemeinen Arbeitsmarkt leitet sich deren Schwerpunktaufgabe ab, eine auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt übliche Beschäftigung anzubieten, wobei neben die Marktorientierung eine Maßnahmenorientierung tritt. Die arbeitsbegleitende Betreuung und berufliche Qualifizierung der schwerbehinderten Menschen sowie die Unterstützung bei der Vermittlung zu anderen Arbeitgebern verleihen der Beschäftigung in einem Integrationsprojekt eine besondere Gestalt.
Nach § 132 Abs. 1 SGB IX dienen Integrationsprojekte der „Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund von Art oder Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände voraussichtlich trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt“. Gemäß § 133 SGB IX bieten Integrationsprojekte „den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung an, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sowie geeignete Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Beschäftigung in einem Integrationsprojekt“.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: