Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise ist die angemessene Eigenkapitalausstattung der Institute, also das Verhältnis zwischen der Höhe des Eigenkapitals und dem Ausmaß der eingegangenen, potentiell eigenkapitalgefährdenden Risiken, mehr als je zuvor in das besondere Interesse der Bankenaufsicht, Ratingagenturen als auch der sonstigen Marktteilnehmer gerückt. Sind die Institute nämlich dauerhaft nicht in der Lage, entstandene Verluste auszugleichen, droht ihnen zwangsläufig die Insolvenz. Zur Vermeidung oder Verringerung einer solchen Gefahr, sollten die Institute daher ein ausreichendes Liquiditätspolster sowie einen großzügigen Verlustpuffer in Form einer angemessenen Eigenkapitalausstattung vorhalten.
Ein Meilenstein zur Beurteilung der Angemessenheit des Eigenkapitals für Kreditinstitute stellt das Basel-II-Rahmenwerk dar, welches der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahre 2006 in einer umfassenden Version veröffentlicht hat. Nach den im Basel-II-Rahmenwerk verankerten Normen soll die Stabilität des Bankensektors durch drei Säulen gewährleistet werden: Mindestkapitalanforderungen für Kredit- und Marktpreisrisiken sowie für Operationelle Risiken (Säule 1), bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess der Adäquanz der Kapitalausstattung und des Risikomanagements (Säule 2) sowie Leitlinien und Offenlegungsvorschriften zum Zwecke der Stärkung der Marktdisziplin (Säule 3). Im Mittelpunkt der Norm steht jedoch die Einführung eines Standardansatzes und einer auf internen Ratings basierenden Methode zur Bemessung der risikogewichteten Aktiva der Institute.
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