Die Thematik der Berücksichtigung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag beschäftigt sich im Wesentlichen mit den zwei Fragestellungen:
– Welche Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eintreten, werden im Abschluss beachtet?
– Bis zu welchem Zeitpunkt sind Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zu berücksichtigen?
Unterschieden wird zum einen in wertaufhellende und wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und zum anderen in Ereignisse, die bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks sowie in Ereignisse, die nach Erteilung des Bestätigungsvermerks eintreten.
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