Dem Einsatz öffentlicher Fördermittel kommt im Rahmen der Unternehmensfinanzierung eine erhebliche Bedeutung zu. Sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, können im Rahmen der Existenzgründungsfinanzierung, Existenzfestigungsfinanzierung, der laufenden Unternehmensfinanzierung sowie der Intensiv- und Problemkreditfinanzierung je nach Fördervoraussetzungen EU-Mittel sowie Bundes- und Landesmittel im Rahmen der Unternehmensfinanzierung eingesetzt werden. Dabei werden im Rahmen von Kreditgewährungen seitens der Förderinstitute neben der Zurverfügungstellung finanzieller Mittel auch Bürgschaften und Rückbürgschaften übernommen, sofern die seitens des Kreditnehmers zur Verfügung stehenden Sicherungswerte nicht ausreichen.
Mit der Förderung soll gewährleistet werden, dass Existenzgründungen sowie anstehende Unternehmensfinanzierungen auch durchgeführt werden, um neue Arbeitsplätze zu schaffen bzw. um bestehende Arbeitsplätze zu sichern. Um dabei sicherzustellen, dass die Fördermittel korrekt und zielgerichtet eingesetzt werden, erfolgt die Ausgabe der Mittel überwiegend über Förderbanken und Hausbanken an die antragstellenden Unternehmen.
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