Der Praktische Ratschlag „2410-1 Berichterstattungskriterien“ (2410-1 Communication Criteria) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2410 Berichterstattungskriterien“ (2410 Criteria for Communicating), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 2410-1 können Berichte im Format variieren, sollten aber mindestens Auftragszweck (Ziele und Beweggründe des Auftrags), Auftragsumfang (Abgrenzung der zu prüfenden Aktivitäten) und Auftragsergebnisse enthalten, welche sich in nachfolgender Form darstellen können:
Ggf. werden in Abschlussberichten auch Hintergrundinformationen aus vorherigen Berichten und Zusammenfassungen angeführt. Neben erfolgreich umgesetzten Verbesserungsvorschlägen zu vorherigen Berichten können darin auch die Betrachtungsweisen der geprüften Einheiten kommuniziert werden. Die geprüften Einheiten sollten die Ergebnisse und Korrekturmaßnahmen der Internen Revision anerkennen. Ist dies nicht der Fall und der Interne Revisor sowie die geprüften Bereiche vertreten unterschiedliche Standpunkte, so sollten beide Meinungen einschließlich Begründung im Revisionsbericht angeführt werden. Informationen welche nicht alle Empfänger betreffen – weil diese vertraulich, geschützt oder im Zusammenhang mit dolosen Handlungen stehen – sind in gesonderten Berichten darzustellen.
Zur Übermittlung von Veränderungen oder dringenden Informationen sowie bei länger andauernden Prüfungen werden Zwischenberichte herangezogen, welche sowohl schriftlicher, mündlicher, formeller oder informeller Natur sein können. Nach Auftragsabschluss muss ein Abschlussbericht angefertigt werden, welcher handschriftlich oder elektronisch zu unterzeichnen ist.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2410-1 Berichterstattungskriterien“ (2410-1 Engagement Supervision) sowie dem zugehörigen Standard „2410 Berichterstattungskriterien“ (2410 Criteria for Communicating) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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