Der Praktische Ratschlag „2020-1 Berichterstattung und Genehmigung“ (2020-1 Communication and Approval) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2020 Berichterstattung und Genehmigung“ (2020 Communication and Approval), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 2020-1 ist es die Aufgabe des Leiters der Internen Revision, der Geschäftsleitung, den leitenden Führungskräften und dem Überwachungsorgan einmal jährlich eine Zusammenfassung
zur Durchsicht und Genehmigung vorzulegen. Wesentliche unterjährige Änderungen müssen berichtet und genehmigt werden.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2020-1 Berichterstattung und Genehmigung“ (2020-1 Communication and Approval) sowie dem zugehörigen Standard 2020 Genehmigung und Berichterstattung (2020 Communication and Approval) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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