Ergibt sich nach Abschluss einer Untersuchung der Verdacht oder sogar Nachweis, dass ein Mitarbeiter gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verstoßen und das Unternehmen geschädigt hat, kommen als Sanktionen verschiedene arbeitsrechtliche Maßnahmen in Betracht, von der ansonsten folgenlosen Ermahnung bis hin zur Androhung der Entlassung für den Wiederholungsfall. Bei gewichtigem Fehlverhalten werden die Möglichkeiten einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch fristlose oder ordentliche Kündigung zu prüfen sein.
Daneben kommen – innerhalb der gesetzlichen, tarif- und individualvertraglichen Grenzen – noch weitere, arbeitsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten in Betracht: Beispielsweise eine frühzeitige Suspendierung schon während der laufenden Untersuchung; ein Verlust freiwilliger Leistungen; eine Kürzung eines variablen Vergütungsanteils; eine Neudefinition, möglicherweise auch Beschränkung des Arbeitsbereiches und der Verantwortung; eine Versetzung in eine andere Abteilung; Schulungs- oder Trainingsmaßnahmen; eine negative Beurteilung innerhalb des Unternehmens, die zu einem vorübergehenden Beförderungsausschluss führt.
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