Anh. XIX der EU-ProspV enthält eine Liste bestimmter Kategorien von Emittenten (specialist issuers), für die nach Art. 23 EU-ProspV auf Verlangen der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörde Anpassungen an die Mindestangaben im Prospekt vorgenommen werden können. Die specialist issuers umfassen Immobiliengesellschaften (property companies), Bergbaugesellschaften (mineral companies), Investmentgesellschaften (investment companies), in der wissenschaftlichen Forschung tätige Gesellschaften (scientific research based companies), seit weniger als drei Jahren bestehende Gesellschaften (start-up companies) sowie Schifffahrtsgesellschaften (shipping companies).
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