Dieser Anh. V EU-ProspV enthält gegenüber Anh. XIII EU-ProspV die für Schuldtitel und derivative Wertpapiere strengeren Anforderungen, da er auf Schuldtitel mit einer Stückelung von weniger als 100.000 Euro anzuwenden ist, die häufig auch von nicht qualifizierten Anlegern erworben werden. Nicht qualifizierte Anleger haben in der Regel nicht die Möglichkeiten, sich über Wertpapiere zu informieren, während sich qualifizierte Anleger wie bspw. Banken und Versicherungen ausreichende Kenntnisse über Emittent und Emission auch ohne Prospekt verschaffen können. Insofern ging der Verordnungsgeber davon aus, dass alle Angaben, die für die Beurteilung des Wertpapiers notwendig sind, auch im Prospekt enthalten sein müssen. So müssen hier bspw. die Gründe für das Angebot und die Verwendung der Erträge, die Angaben zur Zulassung zum Handel und Handelsregeln genannt werden. Diese Angaben werden im Rahmen von Wertpapierprospekten für Wertpapiere mit einer Mindeststückelung von 100.000 Euro nicht oder nur in verringertem Umfang verlangt.
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