Mit der Veröffentlichung der IDW Prüfungsstandards 980 bis 983 als Reaktion auf die zunehmenden gesetzlichen Überwachungspflichten der Unternehmensorgane wurde den Verantwortlichen ein objektivierter Nachweis der ermessensfehlerfreien Ausübung ihrer Pflichten bereitgestellt (vgl. Laue & Havers 2017: 104). In der Praxis haben Vorstände und Aufsichtsräte von dieser Möglichkeit bislang jedoch nur teilweise Gebrauch gemacht. Während sich die Bescheinigung einzelner Teilrechtsgebiete innerhalb des CMS auf Basis des IDW PS 980 mittlerweile etabliert hat, finden sich Beispiele für eine Prüfung aller vier Governance-Systeme bislang selten.
Seiten 155 - 182
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: