Risiken aufgrund von Korruption und sonstigen dolosen Handlungen sind auch in einer öffentlichen Verwaltung allgegenwärtig. Durch die Organisation sollten daher entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um entsprechenden Risiken wirkungsvoll begegnen zu können. Der Umgang mit Gefahren aufgrund von Korruption und dolosen Handlungen sollte dabei idealerweise in einer Weisung geregelt werden. Das Vorgehen bzw. die relevanten Verfahren für den mit KPB-Aufgaben betrauten Bereich sollten ebenfalls entsprechend geregelt werden.
Die Zuständigkeit für entsprechende Aufgaben sollte dabei entweder einem Compliancebereich oder der Internen Revision der Organisation übertragen werden. Sollte der Internen Revision die Zuständigkeit übertragen werden, ist es sinnvoll, dafür ein eigenständiges KPB-Team einzurichten. Wie sich die Aufgabenwahrnehmung eines solchen Teams gestaltet, wenn es der Internen Revision zugeordnet ist, wird in den folgenden Unterkapiteln näher beleuchtet.
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