Mit dem Rundschreiben R 4/2011 (VA) wird die Einrichtung eines ALM explizit gefordert. Für die Zielsetzung ergeben sich aus dem Rundschreiben (B. 2.4) (bi) die folgenden Anforderungen:
– Die Zielsetzung des ALM ist konsistent aus den Vorgaben der Risikostrategie abzuleiten.
– Die Ziele des ALM sind klar zu definieren (Zielgrößen).
– Je nach betriebener Versicherungssparte bedarf es – aufgrund der unterschiedlichen versicherungstechnischen Verpflichtungen – der Festlegung unternehmensspezifischer Ziel- und Steuerungsgrößen.
– Die Anlagegrundsätze des § 54 (1) VAG, die Regelungen der AnlV sowie die Anforderungen der entsprechenden Rundschreiben sind Nebenbedingungen des ALM.
– Grundsätzlich sollten neben Buchwerten auch Marktwerte betrachtet werden, um die ökonomische Sichtweise mit einzubeziehen.
– In den im Einsatz befindlichen ALM-Methoden und -techniken soll sich die Zielsetzung des ALM widerspiegeln.
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