Die Veranlassung, eine interne Untersuchung durchzuführen, ergibt sich aus der Behauptung oder Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten im Unternehmen. Diese Unregelmäßigkeiten können Gesetzesverstöße wie Korruptionstatbestände, Umweltverschmutzung oder Verstöße gegen kartellrechtliche Vorschriften oder auch die Nichteinhaltung interner Regelungen ohne Gesetzescharakter sein. Jede behauptete oder aufgedeckte Schwäche kann mit Hilfe einer internen Untersuchung verifiziert, eingegrenzt und analysiert und in der Folge durch ursachengerechte Maßnahmen abgestellt werden. Zur Vermeidung gleicher oder vergleichbarer Sachverhalte in der Zukunft muss dazu im Anschluss an die Aufklärung der Sachverhalte eine Überarbeitung der relevanten Prozesse erfolgen.
Informationen, die ein mögliches oder festgestelltes Fehlverhalten innerhalb der eigenen Organisation beschreiben, sind Ausgangspunkt für eine intensivere Untersuchung dieser Sachverhalte und zur Ermittlung des Vorliegens weiterer, gleichartiger Vorgänge. Diese Informationen können entweder intern, z. B. durch die interne Revision, die Compliance-Abteilung oder durch sogenannte Whistle-Blower-Kanäle gewonnen werden. Hierbei bilden Revisionsberichte oder Meldungen innerhalb der Compliance Systeme oder auch Hinweise durch Mitarbeiter die Grundlage. Ebenso können Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten durch externe Quellen, wie beispielsweise durch Prozessauditoren, Betriebsprüfer oder Nichtregierungsorganisationen, mit denen man im Austausch steht, gewonnen werden.
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