Internal Investigations – interne Untersuchungen im eigenen Unternehmen – wann muss welche Führungskraft, sei es Organ der Gesellschaft oder leitender Angestellter, wie handeln? Wer darf oder muss externe Ermittler beauftragen?
Die Handlungspflichten der Entscheider im Unternehmen sind streng danach einzuteilen, welche rechtliche Stellung der betroffene Entscheider innehat. Während sog. „Corporate Title“ im Unternehmen der Darstellung von Führungsebenen und Berichts- und Verantwortungsstrukturen dienen, so treffen aus rechtlicher Sicht Verantwortung und Haftung kraft Gesetzes und Rechtsprechung in erster Linie die Organe von Gesellschaften.
Dabei kann grundsätzlich zwischen der Geschäftsleitung (Vorstand oder Geschäftsführung) und den Überwachungsgremien (Aufsichtsrat oder Gesellschafterversammlung) unterschieden werden. Neben der Aufgabe der Unterhaltung und Überwachung eines Compliance Management Systems als originäre Verpflichtung der Geschäftsleitung und einer diesbezüglichen Überwachungsverpflichtung durch das entsprechende Überwachungsgremium, fällt das Thema der Beauftragung von externen Beratern insbesondere in die Verantwortung dieser beiden Organe.
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