Das Risikomanagement einer Bank stellt den wesentlichen Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Abs 1 KWG dar. Neben der Formulierung von Strategien umfasst es die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren. Hinsichtlich der internen Kontrollverfahren sind entsprechend Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation zu treffen sowie Risikosteuerungs- und -controllingprozesse zu implementieren. Durch die Risikosteuerungs- und -controllingprozesse sollen die wesentlichen Risiken identifiziert, beurteilt, gesteuert sowie überwacht und kommuniziert werden.
Zur Konkretisierung dieser Anforderungen werden die Kreditinstitute u.a. in Tz.1 des Abschnitts BTO 1.4 der Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk) durch die Aufsicht dazu angehalten, aussagekräftige Risikoklassifizierungsverfahren (RKV) einzurichten. Diese stellen damit ein wesentliches Element eines angemessenen Risikomanagements im Sinne des Abschnitts AT 3 der MaRisk dar.
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