Arbeitsunfälle oder mit der Arbeit verbundene Erkrankungen bleiben selten ohne unerfreuliche Folgeerscheinungen. Neben dem Ausfall des Beschäftigten kann es zu Störungen des Betriebsablaufs, Qualitätsmängeln, Termindruck und unzureichender Dienstleistung gegenüber dem Kunden kommen. Zur Vermeidung der mit einem Arbeitsunfall oder einer Berufserkrankung verbundenen Nachteile ist deshalb ein vorausschauendes Handeln unabdingbar. Die Arbeitssicherheit kann diese Präventionspotentiale ausschöpfen und somit wesentlich zur Vermeidung von Ressourcenverlusten und Wertschöpfungsausfällen beitragen.
Zu den gesetzlich definierten Aufgaben des Arbeitgebers im Arbeitsschutz gehören die sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung sowie Gefahren früh zeitig zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen zu beseitigen.
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