Zur Abrechnung gehören die fachliche und rechnerische Leistungsanerkennung, die Zahlungsfreigabe und der Zahlungsausgang. Im Rahmen der Leistungsanerkennung muss insbesondere sichergestellt werden, dass die bestellte Leistung oder Lieferung korrekt und vollständig ausgeführt bzw. geliefert wurde und mit der Rechnung übereinstimmt.
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