Der Aufsichtsrat hat eine gesetzliche und regulatorische Verpflichtung, die Wirksamkeit (d. h. Existenz, Aufbau und Funktionsfähigkeit) des IKS regelmäßig zu beurteilen. Für diese Überwachungsaufgabe werden von ihm besondere Kenntnisse und Erfahrungen u. a. in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verlangt.
Da der Gesetzgeber keine konkreten Hinweise zur Gestaltung des IKS einerseits sowie zum Verfahren der Beurteilung andererseits gibt, stellt ein international verbreitetes und global anerkanntes Rahmenwerk die geeignete Basis dar.
Das Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) hat erstmals bis dahin undefinierte Begriffe aus dem Bereich der Internen Kontrollsysteme (IKS) präzisiert und strukturelle Zusammenhänge aufgezeigt. Der Bericht »Internal Control – Integrated Framework« (COSO-Report) ist heute das international anerkannte und weltweit am meisten verbreitete Rahmenwerk für den Aufbau und die Ausgestaltung eines IKS.
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