Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems. Gerichtsurteile legen den Eindruck nahe, dass die deutsche Franchisewirtschaft das Problem einer rechtsprechungskonformen und nach Best Practice ausgerichteten vorvertraglichen Aufklärungspflicht noch immer nicht gelöst hat. Hier könnte nun die Interne Revision in der Franchisepraxis als Qualitätssicherungsfunktion ins Spiel gebracht werden, um den Ablauf der Vertragsanbahnung zu stabilisieren und möglichst konfliktfrei und transparent für die beteiligten Parteien zu gestalten. Die Interne Revision sollte aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation und Expertise hierzu in der Lage sein. Überdies bekäme sie die Chance, ihren Wertbeitrag weiter zu unterstreichen. Nachfolgend soll der Frage nachgegangen werden, ob und gegebenenfalls wie die Interne Revision bei der Anbahnung von Franchiseverträgen eingebunden werden könnte oder vielleicht sogar müsste, um einen denkbaren Mehrwert für den Franchisegeber und eventuell auch für den potenziellen Franchiseinteressenten zu generieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2023.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-22 |
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