Unternehmerisches Risikomanagement im Sinne von Risikovermeidung bzw. Exposure-Minderung ist aus Sicht der Anteilseigner nur dann sinnvoll, wenn dadurch der Marktwert des Eigenkapitals erhöht werden kann. Der unmittelbare Nutzen eines aktiven Risikomanagements für die Gesamtheit der Anteilseigner ist eher gering einzustufen. Die Risikopräferenzen der einzelnen Anteilseigner leiten sich von dem Risikoprofil ihrer Portfolios ab und sind daher von heterogener Natur. Nur in Ausnahmefällen ist zu erwarten, dass Anteilseigner im Kollektiv bestimmte Hedge-Transaktionen von der Unternehmensleitung einfordern. Die Erhöhung des Shareholder Value erfolgt letztlich mittelbar über eine vorteilhaftere Gestaltung der Vertragsbeziehungen mit anderen Stakeholder-Gruppen.
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