Die bisherigen Ansätze der Bundesregierung zum Bürokratieabbau waren aufgrund der unsystematischen und weitestgehend unkoordinierten Vorgehensweise nur von mäßigem Erfolg gekrönt. Bisher wurde im Rahmen dieser Projekte in erster Linie die Höhe von Bürokratiekosten bestimmt, wobei eine Messung bekanntlich noch nicht zu einer Verringerung beiträgt. 
Mit diesem Beitrag wird ein systematischer Ansatz zur kontinuierlichen Verringerung von Bürokratiekosten definiert, indem das Instrument der Gesetzesfolgenabschätzung zu einem Controllingsystem für die Gesetzgebung weiterentwickelt wird. 
Die Themen Bürokratieabbau und Verbesserung der Rechtsetzung stehen in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren im Fokus der Bundesregierung. Dies spiegelt sich u.a. in zwei Regierungsprogrammen zu diesen Themen wider. Die Bundesregierung versucht seit der 15. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (2001 bis 2005) mit dem gleichnamigen Regierungsprogramm die „Verbesserung der Rechtsetzung“ voranzutreiben. Dieser erste systematische Ansatz mündete im Regierungsprogramm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“, das während der 16. und 17. Legislaturperiode (2005 bis 2009 bzw. 2009 bis 2013) umgesetzt wurde bzw. immer noch umgesetzt wird.
            
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