INTERNE REVISIONdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Neu auf
    • Top Themen
  • Inhalt
    • eJournal
    • eBooks
    • Mediathek
    • Lexikon
    • Partner-Know-how
    • Standards/Methoden
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellen
    • Veranstaltungen
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Neu auf
  • Top Themen

DIIR

Logo DIIR

INTERNE REVISIONdigital Partner

Logo BRL

INTERNE REVISIONdigital Partner

zum Puhnani Podcast

INTERNE REVISIONdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Am häufigsten gesucht

Meldewesen Grundlagen der Internen Revision Geschäftsordnung Interne Revision Datenanalyse marisk Risikomanagement Revision Risk IPPF Arbeitskreis Sicherheit Checkliste Ziele und Aufgaben der Internen Revision Revision Corporate
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
 
18.11.2013

Unternehmensstrafrecht: Neue Gesetzesinitiative aus NRW

Nach der jüngsten Initiative aus Nordrhein-Westfalen in der Justizministerkonferenz nimmt auch die lang diskutierte Einführung eines Unternehmensstrafrechts, nach dem künftig juristische Personen für strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können, konkretere Formen an.
Nach der jüngsten Initiative aus Nordrhein-Westfalen in der Justizministerkonferenz nimmt auch die lang diskutierte Einführung eines Unternehmensstrafrechts, nach dem künftig juristische Personen für strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können, konkretere Formen an.

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty hatte bereits Ende letzter Woche den Gesetzentwurf aus NRW zum Unternehmensstrafrecht vorgestellt – dieser soll demnächst in den Bundesrat eingebracht werden. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder hätten diesen Entwurf bereits als Grundlage für die weitere Beratung dieses wichtigen Themas begrüßt.

Danach sollen zukünftig auch juristische Personen genauso wie natürliche Personen für ein strafbares Handeln zur Verantwortung gezogen werden können. Als mögliche Sanktionen kämen neben der klassischen Geldstrafe auch die Veröffentlichung der Verurteilung, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder sogar die Auflösung des Unternehmens in Betracht.

Der Gesetzentwurf, so das Ministerium in seiner Presseerklärung, orientiert sich an den Grundsatzentscheidungen der Europäischen Union, wie die sanktionsrechtlichen Mindestanforderungen für die Haftung von juristischen Personen in der Europäischen Union ausgestaltet werden sollen. Er sieht im Wesentlichen folgende Punkte vor:

  • Die Staatsanwaltschaften werden verpflichtet, Straftaten von Unternehmen aufzuklären und ggfs. anzuklagen.
  • Die Gerichte können diese Taten flexibel und effektiv ahnden, in dem sie einen Koffer mit breitgefächerten Sanktionsmöglichkeiten erhalten.
  • Unternehmen, die verlässliche Compliance-Strukturen schaffen, sollen davon profitieren, in dem dies bei der Strafzumessung berücksichtigt wird.
  • Die rechtskräftige Verurteilung eines Unternehmens wird dazu beitragen, dass das geschädigte Unternehmen Schadensersatzansprüche einfacher als bislang realisieren kann, da es auf die gesamten Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft zurückgreifen kann.

Die Erklärung im Wortlaut und ein Statement des Ministers zur neuen Initiative finden Sie unter: www.justiz.nrw.de
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        CONSULTINGBAY        Zeitschrift Interne Revision

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück