Die Anwendung und Umsetzung des GwG in die Praxis allein durch das Studium und die wortgetreue Beachtung des GwG allein ist nicht möglich. Neben dem GwG i. d. F. v. 12. 12. 2019 sind die Gesetzesbegründungen der Bundesregierung zum GwG v. 23. 06. 2017 und zum GwG vom 12. 12. 2019, sind die Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuAs) der DK v. 01. 02. 2014, der BaFin v. 12. 12. 2018 und vom 18. 05. 2020 sowie AuAs und Rundschreiben der jeweiligen Aufsichtsbehörden, ggf. noch Besondere Teile zu den AuAs, sind noch weiterführende und ergänzende Verordnungen und Richtlinien der Europäischen Union, sind noch begleitende und ergänzende Gesetze u. v. a. m. zu berücksichtigen. Der zu beachtende Normenkatalog ist schier unendlich.
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