In der Literatur ist es üblich, die Phasen der Risikosteuerung in Form einer Treppe darzustellen (Abbildung 27). Sie beginnt mit der Risikovermeidung, gefolgt von der Risikoverminderung und Risikobegrenzung und endet nach der Risikoüberwälzung beim Restrisiko, das die Kommune zu tragen bereit ist („risk appetite“). Allerdings kann die Kommune die Schritte nicht nach freiem Ermessen wählen. Denn ihre Aufgabenerfüllung ist durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen definiert; insoweit kommen bestimmte Maßnahmen der Risikosteuerung nur im Bereich der freiwilligen Aufgaben in Betracht. Das gilt insbesondere für den ersten Schritt, die Risikovermeidung.
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