Die Planung von Versicherungsprüfungen richtet sich grundsätzlich danach, ob die für die Eindeckung von Versicherungen maßgeblichen konzeptionellen risikopolitischen Entscheidungen, das Controlling der unternehmens-/konzernweiten Umsetzung dieser Entscheidungen oder die Abwicklung der mit bestehenden Versicherungen zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben (Ermittlung/Meldung der Prämienbemessungsgrundlagen, Schadenabrechnung etc.) zu untersuchen sind.
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