Die MaRisk VA → 9 Punkt 1 definieren, dass Unternehmen Vorsorge (Notfallplanung) zu treffen haben für Störfälle, Notfälle und Krisen, in denen die Kontinuität der wichtigsten Unternehmensprozesse und -systeme nicht mehr gewährleistet ist und die normalen Organisations-/Entscheidungsstrukturen nicht mehr ausreichen, um sie zu beherrschen. Ziel der Notfallplanung ist die Fortführung der Geschäftstätigkeit mit Hilfe von definierten Verfahren und der Schutz von Personen und Sachen sowie Vermögen im Sinne der Wertschöpfung.
Der typische Verlauf einer Krise sowie die Unterscheidungsmerkmale zwischen Risikomanagement, Notfallorganisation und Krisenmanagement sind in Abbildung 8.1 skizziert.
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