Verdachtsmomente können dem Unternehmen schließlich auch dadurch bekannt werden, dass staatliche Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden Kenntnis von einem delinquenten Verhalten im Zusammenhang mit der Betätigung eines Unternehmens erlangt haben. Kommt es zu Durchsuchungen, Verhaftungen, bloßen Bekanntgaben der Strafverfahren, Vernehmungen oder Anfragen, erfährt das Unternehmen möglicherweise erstmals von einem Straftatverdacht.
Als Hinweisgeber in diesem Sinne kommen insbesondere die Staatsanwaltschaft, die Polizeibeamten als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, der Zoll oder die mit der Verfolgung von Steuerstraftaten betrauten Dienststellen in den Finanzämtern – Straf- und Bußgeldstellen oder Steuerfahndung – in Betracht.
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