Operational Risk wird im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Diskussion wie folgt definiert: Operational risk is defined as the risk of loss resulting from inadequate or failed internal processes, people and systems or from external events. This definition includes legal risk, but excludes strategic and reputational risk. Das Management operationeller Risiken in Banken hat durch die aufsichtsrechtlichen Entwicklungen bedeutenden Rückenwind erfahren. Der Baseler Ausschuss hat in dem „International Convergence on Capital Standards and Capital Measures“ Dokument neben den Änderungen im Kreditrisiko und Trading-Book-Bereich auch die qualitativen und quantitativen Anforderungen für das operationelle Risiko formuliert. Diese Anforderungen sind durch die Europäische Kommission in die Capital Requirements Directive übernommen worden. Die EU-Mitgliedstaten setzen diese Richtlinie in nationale Gesetze um. In Deutschland wird die Richtlinie durch die Solvabilitätsverordnung umgesetzt, die ab 01.01.2007 in Kraft tritt. Die Interpretationen der genannten Anforderungen werden auf allen Ebenen durch Committees oder Fachgremien begleitet, die eine gemeinsame Auslegung versuchen zu erwirken.
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