Eine überwiegend negative Medienberichterstattung, welche unter anderem die Begrifflichkeiten Datenanalyse und personenbezogene Daten teils in einen so nicht bestehenden Bedeutungszusammenhang stellten, führte neben der Verwendung unpräziser Formulierungen im BDSG zu einer Verunsicherung bei Internen Revisoren. Dies wird durch unterschiedliche Erwartungshaltungen, die an die Interne Revision gestellt werden, verstärkt. Die Interne Revision ist zum einen von der Unternehmensleitung beauftragt die Übereinstimmung mit den Anforderungen aus den Unternehmensgesetzen sicherzustellen, andererseits sind Prüfungstätigkeiten mit präventivem Charakter durchzuführen, welche teils im Widerspruch zu einigen Formulierungen der derzeitigen Fassung des BDSG stehen. Dies führte dazu, dass einige Revisionsabteilungen die Durchführung von Datenanalysen etc. signifikant verringert in Einzelfällen sogar vollständig eingestellt haben.
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