INTERNE REVISIONdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Neu auf
    • Top Themen
  • Inhalt
    • eJournal
    • eBooks
    • Mediathek
    • Lexikon
    • Partner-Know-how
    • Standards/Methoden
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellen
    • Veranstaltungen
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • Nachrichten
  • Neu auf
  • Top Themen

DIIR

Logo DIIR

INTERNE REVISIONdigital Partner

Logo BRL

INTERNE REVISIONdigital Partner

zum Puhnani Podcast

INTERNE REVISIONdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Am häufigsten gesucht

Sicherheit Vierte MaRisk novelle öffentliche Verwaltung Leitfaden zur Prüfung von Projekten Grundlagen der Internen Revision Arbeitskreis Geschäftsordnung Interne Revision marisk Revision Auditing Banken Interne control Unternehmen Corporate
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Transparency International  
03.09.2014

Korruption ist und bleibt ein Thema – auch in Deutschland

Um besser gegen Korruption vorgehen zu können, hat die Bundesregierung im Juni 2014 den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Korruption auf den Weg gebracht. Transparency International hat nun in einem Anschreiben an das Bundesministerium für Justiz und Inneres Stellung bezogen. Neben positiven Aspekten sieht die Antikorruptionsorganisation in dem Entwurf weiterhin Verbesserungspotenziale.
Laut der Stellungnahme von Transparency International, welche Sie hier einsehen können, gibt es in dem Gesetzesvorhaben sowohl Licht als auch Schatten. Ausdrücklich gelobt wird die Tatsache, dass zahlreiche Vorgaben internationaler Vereinbarungen nun endlich in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Zugleich wird aber kritisiert, dass dies in bestimmten Bereichen nicht oder nur teilweise erfolgen soll.

Fortschritte in Sachen Korruptionsbekämpfung

Begrüßt wird die Ausweitung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und der Bestechung im Geschäftsverkehr (§ 299 StGB) sowie die Ergänzung des Wettbewerbsmodells durch das Geschäftsherrenmodell, wie es der EU-Rahmenbeschluss und das EU-Strafrechtsübereinkommen über Korruption vorsieht. Positiv hervorgehoben werden weiterhin:
  • die Ausdehnung der Strafbarkeit der Bestechlichkeit und der Bestechung von ausländischen, europäischen und internationalen Amtsträgern,
  • die Strafbarkeit von Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung von bzw. gegenüber europäischen Amtsträgern,
  • die Zusammenführung der Straftatbestände aus dem Nebenstrafrecht in das StGB,
  • die Erweiterung des Strafanwendungsrechts für Korruptionsstraftaten (§ 5 StGB),
  • die Erweiterung des Vortatenkatalogs der Geldwäsche (§ 261 StGB).

Kritikpunkte an dem Gesetzentwurf

Dagegen werden folgende Punkte weiterhin von Transparency International kritisch gesehen:
  • der Fortbestand der unterschiedlichen Kriminalisierung von Bestechungshandlungen gegenüber inländischen und ausländischen Mandatsträgern,
  • die Nichtumsetzung des Tatbestandes der missbräuchlichen Einflussnahme (Art. 12, Europarat-Strafrechtsübereinkommen über Korruption; Art. 18, UNCAC) in deutsches Recht,
  • die Nichtklärung der Verantwortlichkeit von juristischen Personen (Art. 18, Europarat-Strafrechtsübereinkommen über Korruption; Art. 26, UNCAC; Art. 10, UNTOC),
  • die ungenügende Erhöhung des Strafrahmens von 1 auf 10 Mio. Euro in § 30 OWiG, sowie die Formulierung als Kann-Vorschrift,
  • der unzureichende Schutz von Whistleblowern, trotz der internationalen Vorgaben (Art. 22, Europarat-Strafrechtsübereinkommen über Korruption; Art. 33, UNCAC),
  • das Fehlen von Maßnahmen zur Erleichterung der Beweisaufnahme und der Einziehung von Erträgen (Art. 51, UNCAC).
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier nachlesen.
Weitere Informationen zum Phänomen Korruption und zu Strategien zur Korruptionsbekämpfung finden Sie auf INTERNE-REVISIONdigital.

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        CONSULTINGBAY        Zeitschrift Interne Revision

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück