Das Kartellrecht spielt in der Compliance-Praxis seit Jahren eine elementare Rolle. Ein Grund hierfür ist die Tatsache, dass schon ein einziger Kartellrechtsverstoß zu kaum kalkulierbaren Konsequenzen für das betroffene Unternehmen, aber auch die verantwortlichen und handelnden Personen führen kann. Zudem können Kartellrechtsverstöße praktisch jederzeit im Unternehmen passieren – entweder, weil sich entsprechende Verhaltensweisen im Alltag „eingeschlichen“ haben oder weil die Kartellrechtsverstöße von den Handelnden oder Verantwortlichen sogar in Kauf genommen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Komplexität der mit dem Kartellrecht verbundenen Fragen hoch ist: Wann eine Verhaltensweise erlaubt, wann hingegen verboten ist, lässt sich oft nicht abstrakt beantworten. Unabhängig von der Frage, ob eine Pflicht der Geschäftsführung zu einer kartellrechtlichen Compliance-Organisation besteht, führt daher schon eine einfache kartellrechtliche Risk Reward Analyse regelmäßig zu dem Ergebnis, dass die Risiken, die mit Kartellrechtsverstößen verbunden sind, die erwarteten Vorteile weit übersteigen und kartellrechtliche Compliance-Maßnahmen zwingend notwendig sind.
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