Die Notwendigkeit der IT-basierten Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Kontoumsätze der Kunden aber auch des eigenen Instituts ergibt sich aus der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zum Schutz vor strafbaren Handlungen
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