Das IIR hat in Anlehnung an die Definition des US-amerikanischen IIA in den Standards für die berufliche Praxis die Rolle der Internen Revision wie folgt definiert: „Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- (‚assurance‘-) und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.“
Mit Ausnahme von einigen Branchen ist die Einrichtung einer Internen Revision in Revisions- und Treuhandbetrieben bzw. in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in den meisten Ländern nicht gesetzlich geregelt. Dennoch dürfte kein Zweifel darüber bestehen, dass eine effektive Interne Revision oder eine vergleichbare Kontrollfunktion notwendig ist, um die Funktionsfähigkeit und Effizienz der internen Steuerungs- und Überwachungssysteme sicherzustellen. Ein wesentliches Element der internen Steuerungs- und Überwachungsprozesse von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften stellt das System zur Sicherung der Qualität der Dienstleistungen dar. Im Unterschied zur Einrichtung einer Internen Revision sind Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und auf Grund berufsständischer Vorschriften dazu verpflichtet, ein angemessenes und wirksames Qualitätssicherungssystem für das gesamte Spektrum an Dienstleistungen zu implementieren. Neben der regulatorischen Pflicht besteht insbesondere für große, internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaften die betriebswirtschaftliche Notwendigkeit zur Einhaltung von hohen Qualitätsstandards und damit zur Einrichtung von qualitätssichernden Maßnahmen. Zum einen hat sich der Wettbewerb zwischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf dem traditionellen Prüfungsmarkt sowie mit anderen Berufsgruppen, wie beispielsweise Rechtsanwälten und Unternehmensberatern, verschärft. Zum anderen steigt durch ein aus technologischer, rechtlicher und ökonomischer Sicht immer komplexeres Tätigkeitsumfeld die Gefahr, für die hieraus resultierenden Risiken in Haftung genommen zu werden sowie nicht unerhebliche Reputationsverluste zu erleiden.
Auf Grund der risikobegrenzenden Funktion von qualitätssichernden Maßnahmen ist eine ausgeprägte Qualitätskultur auch immer eng mit einem Risikomanagementsystem verzahnt. Zudem dient diese der Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Arbeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und „trägt zum ordnungsgemäßen Funktionieren der Märkte bei.“
Im folgenden Beitrag wird zunächst auf die aktuellen Regelungen und Vorschriften eingegangen, die in Deutschland den Rahmen für die Einrichtung eines Qualitätssicherungssystems in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bilden. Daran anschließend werden zwei Säulen eines Qualitätssicherungssystems vorgestellt, die i. d. R. in Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ab einer bestimmten Größe vorzufinden sind: Die Interne Revision sowie das Qualitäts- und Risikomanagementsystem. Abschließend werden aktuelle Herausforderungen bei der Umsetzung von qualitätssichernden Maßnahmen dargestellt. Tätigkeiten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Übernahme von Aufgaben der Internen Revision im Rahmen von Beratungsaufträgen sind nicht Gegenstand des Beitrages.
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