Bereits in Gliederungspunkt 2.4.1.2.3 wurde das Risikomanagement als der Unternehmensführung immanent und wesentlicher Bestandteil der Konzeption der Unternehmensüberwachung definiert. Trotz oder gerade wegen einer fehlenden Vorgabe zur einheitlichen organisatorischen Praxis des Risikomanagements entwickelte die betriebswirtschaftliche Literatur umfangreiche Grundsätze zur Struktur des Risikomanagements, die die Zielsetzungen und Aufgabenbereiche ebenso wie die Organisationsstruktur und Arbeitsweise des Risikomanagements – sowohl allgemeingültig als auch branchenspezifisch und unternehmensindividuell – konkretisieren. Das Risikomanagement unterstützt als Führungsinstrument die Unternehmensleitung in der Umsetzung ihrer Risikostrategie und übernimmt in diesem Zusammenhang die – von der Unternehmensleitung delegierten – operativen Aufgaben der Beschaffung und Bereitstellung geeigneter Informationen über die bestehenden Risiken. Die vom Risikomanagement bereitgestellten Risikoinformationen können auch von der Internen Revision im Rahmen ihrer Risikoorientierung verwendet werden.
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