Geldwäsche ist das Verschleiern der Herkunft von Geldern und Vermögenswerten jeglicher Art, die aus der Begehung von Straftaten herrühren sowie das Einschleusen dieser Gelder und Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Die durch kriminelle, durch strafbare Handlungen, erwirtschafteten Gelder oder Vermögenswerte wie z. B. Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Luxusgüter, Wertpapiere o. ä., sollen nicht von den Strafverfolgungsbehörden entdeckt und womöglich eingezogen werden. Aus diesem Grunde muss die Herkunft verschleiert und als legal erworben getarnt werden.
Künftig wird nicht nur derjenige wegen Geldwäsche bestraft, der strafbare Handlungen jeglicher Couleur begangen hat oder daran beteiligt war und daraus einen Vermögensvorteil illegal erworben hat, sondern auch derjenige, der davon Kenntnis hat und Informationen und Tatsachen, die für das Auffinden oder die Einziehung von Bedeutung sein können, verheimlicht oder verschleiert.
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