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08.11.2012

Geldwäschegesetz erfasst künftig auch Online-Glücksspiele

Online-Glücksspiele werden in die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einbezogen. Der Finanzausschuss stimmte dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes nach Einfügung einiger Änderungen zu.

Online-Gl�cksspiele werden in die Regelungen zur Bek�mpfung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung einbezogen. Der Finanzausschuss stimmte am 07. November 2012 mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Erg�nzung des Geldw�schegesetzes (17/10745) nach Einf�gung einiger �nderungen zu. Die Oppositionsfraktionen SPD, Die Linke und B�ndnis 90/Die Gr�nen enthielten sich. Ein Antrag der SPD-Fraktion wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Nach dem Beschluss sind f�r Branchen, bei denen ein erh�htes Risiko besteht, dass sie f�r Geldw�sche missbraucht werden, besondere Sorgfaltspflichten vorgesehen. So m�ssen Anbieter von Gl�cksspielen im Internet einen Geldw�schebeauftragten bestellen. Zahlungsfl�sse von und auf Spielkonten sollen durch ein EDV-gest�tztes Monitoring-System gepr�ft werden, so dass "anhand bestimmter Kriterien und Indizien sowie bei der systemischen Feststellung eines als auff�llig eingestuften Verhaltens dem Verpflichteten und dessen Geldw�schebeauftragten eine sofortige Reaktion erm�glicht" wird. Manuelle Recherchema�nahmen w�rden nicht ausreichen. F�r die Zulassung zum Online-Spielbetrieb gen�gt nicht allein die Registrierung bei einem Zahlungsdienstleister, sondern die Spieler m�ssen ein auf ihren Namen lautendes Konto beim Spielveranstalter einrichten. Per �nderungsantrag wurden online-spezifische Vorgaben zur Identifizierung und Verifizierung des Spielers eingef�gt.

Die Unionsfraktion �u�erte sich erfreut, dass die Bundesregierung so schnell t�tig geworden sei. Der Markt f�r Online-Gl�cksspiele wachse sehr schnell. Die von der Opposition vorgeschlagene Aufnahme von Spielhallen in den Gesetzentwurf w�rde verfassungsrechtliche Probleme mit sich bringen, da die Beaufsichtigung von Spielhallen Sache der Bundesl�nder sei.

F�r die SPD-Fraktion handelt es sich beim Online-Gl�cksspiel nicht um eine Dienstleistung, sondern um eine "eher problematische Auswucherung des Internets". Es sei "h�chste Eisenbahn" f�r eine Regulierung in diesem Bereich. Der Sprecher der SPD-Fraktion forderte au�erdem die Einbeziehung von Spielhallen in die Regelungen gegen Geldw�sche. �hnlich �u�erte sich der Sprecher der Fraktion B�ndnis 90/Die Gr�nen.

Die FDP-Fraktion erwiderte, das Internet k�nne nur begrenzt reguliert werden. Es liege au�erdem grunds�tzlich in der Natur des Menschen, zu spielen. Daher komme es auch zu Online-Gl�cksspielen. Und da sei es besser, den Spieltrieb in den regulierten Bereich zu leiten statt in den unregulierten.

Die Linksfraktion begr��te die Schlie�ung von Gesetzesl�cken, wies aber darauf hin, dass es so gut wie keinen deutschen Markt f�r Online-Gl�cksspiele gebe. Es gebe fast nur illegale Bereiche. Daher erwarte man von der Regulierung nicht viel. Sie kritisierte zudem, dass die Beaufsichtigung von Spielhallen nicht durch das Gesetz gedeckt werde. Der Sprecher zog das Fazit, dass das Geldw�schegesetz 20 Jahre nach seinem Inkrafttreten immer noch nicht richtig umgesetzt werde.

Weitere Informationen: Deutscher Bundestag,� Dr. Dirk Ehlscheid und Brigitte Pfeiffer: Handbuch Geldw�schepr�vention. Verschleierungstechniken � Normen und Institutionen � L�nderrisiken, 2012; in K�rze auch als eBook auf INTERNE REVISIONdigital�

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