Die Zahl der Berührungspunkte zwischen Interner Revision und Abschlussprüfung steigt stetig. Im Rahmen der Prüfung des Internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems gibt es beispielsweise vielfältige Überschneidungen zwischen den Aufgabenbereichen des Wirtschaftsprüfers und der Internen Revision. Es bietet sich daher an, die von dem anderen Prüfer gewonnen Erkenntnisse wechselseitig zu nutzen. Dieser Beitrag zeigt, unter welchen Bedingungen die Zusammenarbeit möglich ist und welchen Nutzen sie hat. Zu Beginn werden die Gründe der Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfern genannt und dargestellt, welche Anforderungen aufgrund berufsrechtlicher Regelungen an die Zusammenarbeit aus der Sicht des Abschlussprüfers zu stellen sind. Ein Überblick über die relevanten Regelungen findet sich in Kapitel drei. Danach werden unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit beschrieben. Bestimmte Prüfungsgebiete der Abschlussprüfung sind für eine Zusammenarbeit mit der Innenrevision besonders geeignet. Die Erwartungen des Abschlussprüfers in diesen Prüfungsgebieten werden hierbei mit dargestellt.
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