Den Rahmen, in dem die IR als Veränderer bzw. Change Agent im Unternehmen auftritt und damit den Wandel unterstützt, bildet die Dienstleistung der „Innovationsfunktion“. Ansatzpunkte dieses durch Peemöller/Richter in die wissenschaftliche Diskussion eingeführten Aspekts der IR sehen die Verfasser in der Untersuchung der Zweckmäßigkeit der Beurteilungsmaßstäbe im Hinblick auf höherwertige Ziele und Werte sowie der aktiven Förderung von Veränderungsprozessen durch
– die Identifikation und den Abbau von Innovationsbarrieren, indem die Veränderungsbereitschaft der Mitarbeiter gefördert wird,
– die Vermittlung von Veränderungstechniken sowie
– die kritische Begleitung von eingeleiteten Veränderungsprozessen.
Mit diesen Punkten wird nunmehr der Gedanke eines ganzheitlichen Ansatzes verknüpft, der die Rolle der IR als Change Agent in Aktivitäten transferiert, die den Zielen einer innovativen bzw. veränderungsfreundlichen Organisation dienlich sind. Ziel dieses ganzheitlichen Ansatzes ist es, Revisoren in die Lage zu versetzen, Innovationen anzustoßen, sie zu fördern und zu überwachen.
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