Die Interne Revision unterlag in den vergangenen Jahren erheblichen Veränderungen, die durch das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Unternehmen bedingt waren. Die Globalisierung der Unternehmenstätigkeit führt zu einem zunehmenden Wettbewerbsdruck auf die Unternehmen, wodurch diese immer größere Risiken eingehen. Die Folge ist ein steigender Bedarf an unternehmensinterner Überwachung. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklungen mit dem „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KontraG) reagiert. In diesem Gesetz wird die Einrichtung eines Überwachungssystems, das den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Risiken sofort erkennt, durch den Vorstand gefordert. Aus der Gesetzesbegründung wird deutlich, dass der Vorstand dazu effektive Interne Kontrollen einrichten muss, wozu neben dem Controlling die Interne Revision zählt. Der Internen Revision kommt im Internen Kontrollsystem (IKS) eine zentrale Rolle zu. Ihre Aufgabe ist es, das Risikomanagement, die Kontrollen und die Führungs- und Überwachungsprozesse des Unternehmens zu beurteilen.
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