Dieser Leitfaden versteht unter Umweltmanagement in einem Unternehmen die gesetzesäquivalente Ausgestaltung der Organisation und Prozesse, so dass bei der Tätigkeit eines Unternehmens (Produktherstellung) keine negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt und somit keine Schädigungen des Unternehmens (Imageschäden, finanzielle Schäden etc.) entstehen. Die umweltgerechte Produktgestaltung ist nicht Gegenstand dieses Leitfadens.
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